Sobald der Auftrag als abgeschlossen markiert ist, erstellt das System automatisch einen Rechnungsentwurf basierend auf den Daten der Ladung (Beträge des Kunden, Routen usw.). Automatisch erstellte Rechnungsentwürfe finden Sie unter Buchhaltung >> Verkauf / Erlöse (AR) >> AR Entwürfe.
Hinweis! Sollte ein Rechnungsentwurf versehentlich aus der Liste der in Vorbereitung befindlichen Rechnungen entfernt werden, kann dieser über Buchhaltung >> Verkauf/Erlöse (AR) >> AR Neu erstellen >> Kundenauftrags Rechnung wiederhergestellt werden.
Bevor Sie die Rechnung ausstellen, können Sie sich die Druckversion ansehen. Gehen Sie dafür in der Liste der in Bearbeitung befindlichen Rechnungen zum ausgewählten Eintrag und wählen Sie die Option Bearbeiten.
Wählen Sie dann Drucken >> Rechnungs Vorschau.
Sie können vor der Rechnungsstellung auch ausgewählte Informationen bearbeiten, beispielsweise:
Ausstellungsdatum – Bei der Rechnungsausstellung schlägt das System automatisch das aktuelle Datum vor.
Hinweis! Das System stellt sicher, dass das Ausstellungsdatum und die Nummerierung der Rechnung chronologisch sind (z. B. bei monatlicher automatischer Rechnungsnummerierung). Wenn eine Rechnung mit der Nummer 10.12.2024 mit dem Ausstellungsdatum 05.12.2024 ausgestellt wird, lässt das System die Ausstellung einer weiteren Rechnung mit der Nummer 11.12.2024 mit einem Ausstellungsdatum vor dem 05.12.2024 nicht zu.
Zahlungsart und Fälligkeitsdatum – Hier können Sie die Zahlungsart (Banküberweisung, Barzahlung, Lastschrift, Dauerauftrag, Sonstige) und den Bezugszeitpunkt für das Fälligkeitsdatum (Dokumentenausstellung, Dokumenteneingang, Dokumentenerstellung) auswählen.
Währung – Mit dieser Option können Sie die Rechnungswährung ändern.
Zusätzlich können Sie individuelle Bemerkungen hinzufügen, die auf dem Rechnungsausdruck sichtbar sind. Gehen Sie dazu in den Bereich „Zusatzangaben“ und dann auf die Registerkarte „Rechnungshinweise (auf dem Ausdruck)“.
Hinweis! Nach dem Hinzufügen individueller Bemerkungen werden diese zusätzlich angezeigt – sie ersetzen nicht die Rechnungsbemerkungen (sofern solche definiert sind).
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